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Gewerbesteuer | Erweiterte Gewerbeertragskürzung für Grundstücksunternehmen bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
(1) Für die Frage, ob eine Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen die erweiterte Gewerbeertragskürzung für Grundstücksunternehmen ausschließt, stellt der BFH in ständiger Rechtsprechung darauf ab, ob die Mitvermietung der Betriebsvorrichtungen für die „Nutzung” des Grundstücks (wirtschaftlich) zwingend notwendig, d. h. „unentbehrlich” ist; insoweit ist unerheblich, ob eine vom Gebäude getrennte Nutzung der Betriebsvorrichtungen sinnvoller Weise nicht in Betracht kommt („funktionaler Zusammenhang mit dem Grundbesitz”). (2) Durch die jüngere BFH-Rechtsprechung ist geklärt, dass die erweiterte Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Betracht kommt, wenn neben Grundbesitz Betriebsvorrichtungen vermietet werden, deren Anschaffungskosten zwar weniger als 10 % der Herstellungskosten d...