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Veranstalten von Galopprennen und Betrieb eines Totalisators
Der NWB TAAAD-22109 entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. NWB LAAAA-71753) entschieden, das Veranstalten von Trabrennen könne ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein, der mit dem Betrieb eines Totalisators einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bilde. Diesem Betrieb seien sämtliche Einnahmen und Ausgaben zuzuordnen, die durch ihn veranlasst seien. Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden, für Körperschaften, die am bereits bestanden haben und als steuerbegünstigt anerkannt waren, sind die Urteilsgrundsätze jedoch erst für nach dem begi...