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Umweltrecht | Keine Kürzung der Solarstrom-Einspeisevergütung
Die Vergütungssätze für Solarstromanlagen, die ab dem in Betrieb gehen, werden vorerst nicht sinken. Da in den ersten fünf Monaten 2011 in Deutschland Fotovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von etwa 1.000 Megawatt in Betrieb genommen worden sind, bleibt der auf zwölf Monate hochgerechnete Zuwachs der Stromgewinnung aus Sonnenlicht geringer als erwartet. Er liegt unterhalb der Schwellenwerte, ab denen eine Degression der Vergütung für Solarstrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um drei oder mehr Prozent für neu installierte Solarstromanlagen vorgeschrieben ist. Damit sinkt die Vergütung nicht zum (für Anlagen nach § 33 EEG) bzw. zum (für Anlagen nach § 32 EEG). Für Anlagen, die 2011 in Betrieb genommen werden, erhält ihr Betreiber für jede eingespeiste Kilowattstunde, je nach Standort und Größe der ...