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Kasuistik beim hedge accounting von Teilrisiken (portions)
I. Einführung
Zur Minimierung bestehender Risikopositionen aus erwarteten oder bereits kontrahierten Transaktionen können Unternehmen gegenläufige (Sicherungs-)Geschäfte abschließen ( hedging). Ziel eines effektiven und erfolgreichen Risikomanagements ist die Immunisierung des (erwarteten) Gesamtergebnisses gegen Änderungen einer identifizierten Risikovariablen. Die derzeitigen Vorgaben der internationalen Rechnungslegung zum hedge accounting (IAS 39.71-102) bieten allerdings nur eingeschränkte Möglichkeiten zur analogen, bilanziellen Abbildung von ökonomisch motivierten Sicherungsbeziehungen. Als Folge kann ein effektives und erfolgreiches Risikomanagement durch den Bilanzadressaten häufig nicht oder nur mangelhaft nachvollzogen werden. Die bilanzielle Anerkennung eines Sicherungszusammenhangs setzt zunächst keine Absicherung eines Grundgeschäfts insgesamt voraus, auch eine Designation von Teilen ( portions) eines Grundgeschäfts ist zulässig. Sieht die Risikomanagementstrategie nur eine selektive Sicherung vor, kann diese auch bilanziell nachvollzogen werden, allerdings mit folgender Unterscheidung:
Anders als für finanzielle Grundgeschäfte, deren...