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Combined statements bei Einbringung zweier operativer Gesellschaften in eine NewCo
I. Sachverhalt
Die beiden mit Softwarelizensierung und IT-Leistungen befassten Gesellschaften A und B GmbH befanden sich bisher im alleinigen Eigentum der Familie X. Zur Vorbereitung eines Börsengangs werden die beiden GmbHs am in die neugegründete NewCo AG eingebracht, die ausschließlich als Holding für die A und B GmbHs fungieren soll. Im Rahmen des Börsengangs sollen neue Anteilseigner gewonnen werden, Familie X soll aber die Mehrheit an der NewCo und damit mittelbar auch an den beiden operativen Gesellschaften behalten. Die Mitglieder der Familie handeln im Übrigen auf Basis von Stimmbindungsvereinbarungen vertraglich abgestimmt.
Im nach den Börsenzulassungsvorschriften vorgeschriebenen Emissionsprospekt sind neben dem aktuellen Geschäftsjahr (03) zwei Vorjahre (01 und 02) anzugeben, soweit möglich auf Basis historischer Zahlen, hilfsweise als Pro-Forma-Zahlen.
Die NewCo AG will anlässlich der Einbringung keine stillen Reserven oder goodwills aufdecken. Sie möchte außerdem in ihrem IFRS-Konzernabschluss zum die den Zeitraum vor Einbringung (also die Jahre 01 und 02 soweit die Monate Januar bis Oktober 03) betreffenden Werte d...