BBK Nr. 13 vom Seite 601

Latente Steuern in der Buchhaltung

Christoph Linkemann | verantwortlicher Redakteur

Abweichungen von Handels- und Steuerbilanz

Kaum [i]Scheffler, Handelsbilanz und Steuerbilanz im Vergleich, Beilage zu BBK 9/2010, NWB DAAAD-42328 ein Thema des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes hat die Gemüter so bewegt wie die latenten Steuern. Viele Rechnungsleger und ihre Berater fragen sich, ob der Nutzen der umfangreichen Berechnungen noch in einem vernünftigen Verhältnis steht zum Nutzen, also ob die Aussagekraft eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses tatsächlich durch den Ansatz latenter Steuern verbessert wird. Und schier endlos scheint die Flut ungeklärter Spezialfragen und Zweifelsfälle zu sein. Gerade viele mittelständische Unternehmen stellen dabei fest: Als Erleichterung gedachte Elemente wie das Aktivierungswahlrecht stellen sich bei näherer Betrachtung heraus als „Mogelpackung, die nur vordergründig zu einer Vereinfachung führt” (so Loitz, zitiert nach Theile, Brennpunkt Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, 3. Auflage, S. 157, NWB IAAAD-62378). Allein: Die Vorschrift des § 274 HGB ist geltendes Recht. Prof. Dr. Wolfgang Hirschberger beschäftigt sich ab Seite 617 damit, wie die latenten Steuern in der Buchhaltung zu erfassen sind.

Buchführungs-Seminar

[i]Tiede, Erfassung von Beteiligungserträgen, BBK 9/2011 S.410NWB OAAAD-81544Die aktuelle Folge befasst sich mit der Abbildung von Gewinnausschüttungen an Personenhandelsgesellschaften, die grundsätzlich der gleichen Buchungs- und Bilanzierungssystematik folgt wie die Erfassung von Gewinnausschüttungen an Kapitalgesellschaften. Abweichungen ergeben sich aber bei der Behandlung der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags. Lesen Sie hierzu den Beitrag von Volker Endert und Karsten Sepetauz ab Seite 614.

Unternehmenskäufe im Mittelstand

[i]Arbeitshilfe, Tax Due Diligence beim Unternehmenskauf, NWB BAAAB-90661Einen wesentlichen Bestandteil eines Unternehmenskaufs auch im Mittelstand stellt die sog. Due Diligence dar, das heißt die vorherige sorgfältige Analyse des Zielunternehmens. Klaus Wenzel und Andreas Hoffmann von der BPG in Krefeld geben ab Seite 634 einen Überblick über die Einordnung der Due Diligence in den Transaktionsprozess sowie deren Inhalt und Ziel.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2011 Seite 601
TAAAD-85851