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Erfassung von Beteiligungserträgen
Abweichungen im Steuer- und Handelsbilanzrecht
Die bilanzielle Erfassung [i]Happe, Beteiligungen an Personengesellschaften in der Steuerbilanz, BBK 6/2007 S. 329, NWB ZAAAC-39659von Beteiligungserträgen bereitet häufig Schwierigkeiten, weil Handelsbilanzrecht und steuerliche Gewinnermittlung unterschiedliche Wege beschreiten. So weicht die steuerbilanzielle Erfassung von Personengesellschaftsbeteiligungen (und die der entsprechenden Erträge aus diesen Beteiligungen) grundsätzlich von der handelsbilanziellen Sicht ab (Stichwort: Spiegelbildmethode). Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften bestehen Besonderheiten bei der steuerlichen Gewinnermittlung, weil die Beteiligungserträge teilweise steuerfrei vereinnahmt werden können (Stichwort: Teileinkünfteverfahren). Der folgende Beitrag stellt die Grundlagen der Erfassung von Beteiligungserträgen in der Handelsbilanz und der steuerlichen Gewinnermittlung zusammen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Handelsbilanzrecht
1. Definition Beteiligungserträge
[i]PositivdefinitionAls Beteiligungserträge sind im Jahresabschluss des Gesellschafters zu erfassen: S. 411
Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften,
Zahlungen aufgrund von Dividendengarantien,
Vorabausschüttungen und Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn (§ 30 GmbHG, § 59 AktG),
Keine Beteiligungserträge