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Anrechnung der Geschäftsgebühr für das Vorverfahren auf die finanzgerichtliche Verfahrensgebühr
[i]Berners, NWB Fach 30 S. 1745Nach § 139 Abs. 1 und 3 FGO gehören zu den erstattungsfähigen Kosten auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung. Die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen eines nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes unbeschränkt zur Hilfeleistung in Steuersachen befugten Bevollmächtigten sind dabei grds. stets erstattungsfähig.
[i]Trend: Anrechnung der Geschäftsgebühr für das EinspruchverfahrenUmstritten ist allerdings, ob die Anrechnungsvorschrift der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG aufgrund der Besonderheiten des finanzgerichtlichen Verfahrens und der Regelung des § 45 StBGebV auch für Steuerberater gilt. Das NWB UAAAD-80797 entschieden, dass die Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auch auf Steuerberatervergütungen im finanzgerichtlichen Verfahren anzuwenden ist. Damit hat nunmehr ein drittes Finanzgericht die Geschäftsgebühr für das Einspruchsverfahren gem. § 40 StBGebV auch auf die finanzgerichtliche Verfahrensgebühr als anrechenbar erklärt (so bereits NWB EAAAD-29486; NWB OAAAD-44851; NWB AAAAD-40774;