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Vertragsrecht | Kündigung des Geschäftsführers nach Beschränkung seiner Kompetenzen
Bei vertragswidriger Beschränkung seiner Kompetenzen darf ein GmbH-Geschäftsführer seinen Anstellungsvertrag außerordentlich kündigen (§ 626 BGB). Ein Schadensersatzanspruch steht ihm allerdings i. d. R. nicht zu, soweit Satzung und interne organisationsrechtliche Regelungen der Gesellschaft derartige Beschränkungen zulassen. Im Streitfall war das Rechnungswesen der Gesellschaft ausgelagert worden, womit dem Kläger dieser Bereich und die personelle Verantwortung hierfür – entgegen der ihm ausdrücklich zugesicherten Zuständigkeit in seinem Anstellungsvertrag – entzogen wurden.
Obwohl die Begrenzung von Kompetenzen durch die Gesellschafter gegenüber der klar zulässigen Abberufung des Geschäftsführers ein weniger weitreichender Eingriff ist und also erst recht zulässig sein sollte, ist es rat...