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Finanzbuchführung mit dem Industriekontenrahmen
VI. Die passiven Bestandskonten – ein Überblick
Ebenso wie die Bilanzgliederungsvorschriften des § 266 HGB für die formale Organisation der Aktivkonten des IKR die Grundlage bilden, stellen sie für die Ordnung der Passivkonten im IKR den Rahmen dar. Ergänzt werden die Vorschriften beispielsweise durch die Regelungen des § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB. Danach tritt an die Stelle der Posten ”Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag” und ”Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag” die Position ”Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust”, soweit die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wurde.
Nachfolgende Übersicht stellt die Verknüpfung der Bilanzpositionen mit den Kontengruppen des Kontenrahmens her.
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Bilanzposition | Kontengruppe (IKR) | |
Eigenkapital | ||
Gezeichnetes Kapital | 30 | |
Kapitalrücklage | 31 | |
Gewinnrücklagen | 32 | |
Gewinnvortrag/Verlustvortrag | 33 | |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 34 | |
(Bilanzgewinn/Bilanzverlust) | (335) | |
Sonderposten mit Rücklageanteil | 35 | |
Rückstellungen | 37 - 39 | |
Verbindlichkeiten | 40 - 48 | |
RAP | 49 |
Die Kontengruppe ”36 Wertberichtigungen” findet in dieser Gegenüberstellung keine handelsrechtliche Entsprechung. Ursache hierfür ist das Bilanzrichtlinien-Gesetz. Danach sind Wertberichtigungen als Passivposten in der B...