Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 6 vom Seite 263 Fach 17 Seite 3247

Ausschüttung einer organschaftlichen Kapitalrücklage

§ 17 Satz 2 Nr. 1, §§ 27 ff. KStG 1991; §§ 291, 301 AktG; § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Leitsatz:

Eine in organschaftlicher Zeit gebildete und aufgelöste Kapitalrücklage kann an die Gesellschafter ausgeschüttet werden ("Leg-ein-hol-zurück"); sie unterliegt nicht der Gewinnabführung (gegen , DB 1990 S. 2142).

Aus dem Sachverhalt:

Die Klägerin (GmbH) hatte mit ihrer Alleingesellschafterin (B-GmbH) einen vom FA anerkannten Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die B-GmbH leistete 1991 eine Gesellschaftereinlage und beschloss anschließend außerhalb des Ergebnisabführungsvertrags die Ausschüttung dieser Einlage zuzüglich des darauf entfallenden Körperschaftsteuerguthabens. Das FA lehnte es ab, bei der Klägerin eine Körperschaftsteuer in Höhe des Minderungsbetrags festzusetzen, da eine in vertraglicher Zeit geleistete Gesellschaftereinlage bei einer Auflösung den abzuführenden Gewinn erhöhe. Das FG gab der Klage statt. Der BFH hat die Revision des FA als unbegründet zurückgewiesen.

Aus den Gründen:

1. ... 2. Auf der Grundlage des steuerrechtlich anzuerkennenden Organschaftsverhältnisses ist der Auffassung des FG beizupflichten. ... Sie widerspricht nicht...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
Online-Dokument

Ausschüttung einer organschaftlichen Kapitalrücklage

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen