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Verzicht des Arbeitgebers auf Schadensersatz von seinem Arbeitnehmer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAD-84779 Das (BStBl 2007 II S. 766) stellt zur lohnsteuerlichen Behandlung von alkoholbedingten Unfallkosten klar, dass diese nicht zu den Gesamtkosten eines Fahrzeugs gehören und somit nicht durch den Ansatz der 1-%-Regelung abgegolten sind. Dieser Auffassung hat sich ab auch die Finanzverwaltung angeschlossen. Verzichtet nun ein Arbeitgeber auf die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen von seinem Arbeitnehmer alkoholbedingt verursachten Unfallkosten, führt dies lohnsteuerlich zu einem zusätzlichen geldwerten Vorteil und damit zur Versteuerung als Arbeitslohn (vgl. R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 13 LStR). Unklar ist hingegen die umsatzsteuerliche Beurteilung dieses Sachverhalts.
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter
Steuerbarer oder nicht steuerbarer Vorgang?
[i]Nicht steuerbarer Vorgang bei ZahlungVerzichtet der Arbeitgeber nicht auf die Schadensersatzforderung gegen seinen Arbeitnehmer, stellt die Zahlung des Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber echten, nicht steuerbaren Schadensersatz dar. Der Arbeitnehmer zahlt den Schaden nicht, weil er eine Leistung des Arbeitgebers erhält, sondern weil er zivilrechtlich zur Erstattung der von ihm verursachten Unfa...