Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verzicht des Arbeitgebers auf Schadensersatz von seinem Arbeitnehmer
Lohnsteuerliche Behandlung geklärt – umsatzsteuerliche Folgen offen
Das (BStBl 2007 II S. 766) hat zur lohnsteuerlichen Behandlung von alkoholbedingten Unfallkosten klargestellt, dass diese nicht zu den Gesamtkosten eines Fahrzeugs gehören und somit nicht durch den Ansatz der 1-%-Regelung abgegolten sind. Dieser Auffassung hat sich ab auch die Finanzverwaltung in den LStR 2011 angeschlossen. Verzichtet nun ein Arbeitgeber auf die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs, den er gegen seinen Arbeitnehmer aufgrund von diesem alkoholbedingt verursachten Unfallkosten hat, führt dies lohnsteuerlich zu einem zusätzlichen geldwerten Vorteil und damit zur Versteuerung als Arbeitslohn (vgl. R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 13 LStR). Während die lohnsteuerliche Behandlung dieses Sachverhalts weitgehend geklärt ist, äußert sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung weder die Finanzverwaltung, noch ergeben sich klare Entscheidungen des BFH.
I. Lohnsteuerliche Behandlung
1. Auffassung des
[i]BFH: Unfallkosten gehören nicht zu den Gesamtkosten eines FahrzeugsDer (BStBl 2007 II S. 766) unter Verweis auf das (BStBl 2006 II S. 72) zur lohnsteuerlichen Behandlung von Unfallkosten entschieden, dass diese nicht zu den ...