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Umsatzsteuer | Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr – Erteilung der Abnehmerbestätigung
Das Abschn. 6.11 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 UStAE wie folgt gefasst: „Der Ausführer weist einen in einem Drittland ausgestellten Pass vor, in dem ein Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes für einen drei Monate übersteigenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat eingetragen ist, wenn diese Erlaubnis noch nicht abgelaufen ist oder nach ihrem Ablauf noch kein Monat vergangen ist. Entsprechendes gilt bei der Eintragung: ‚Aussetzung der Abschiebung (Duldung)’. Die Abnehmerbestätigung wird jedoch nicht versagt, wenn der Ausführer einen in einem Drittland ausgestellten Pass vorweist, in dem ein Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes durch eine Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats für die Dauer von 180 Tagen eingetragen ist und mit dem kein Titel für einen ge...