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Umsatzsteuer | Steuerpflicht für Umsätze einer Privatklinik europarechtswidrig?
Das FG Münster hält es im Beschluss v. 18. 4. 2011 für ernstlich zweifelhaft, dass die Krankenhausumsätze einer Privatklinik, die nicht dem persönlichen Anwendungsbereich der nationalen Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG unterfällt, mit Umsatzsteuer belastet werden. Im Streitfall betreibt die Antragstellerin eine Privatklinik in der Rechtsform einer GmbH. Nach Auffassung des Finanzamts sind die von der Antragstellerin erbrachten Krankenhausumsätze und ärztlichen Heilbehandlungsleistungen umsatzsteuerpflichtig. Das Finanzgericht gab der Antragstellerin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Recht und setzte die festgesetzte Umsatzsteuer von der Vollziehung aus. Es sei ernstlich zweifelhaft, ob § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG im Hinblick auf ihren beschränkten persönlichen Anwendungsbereich vom nationalen Gesetzgeber richtlinienko...