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Lohnsteuer | Bar- und Sachlohn bei Gutscheinen
Der BFH hat mit drei Grundsatzurteilen v. (VI R 21/09, BStBl 2011 II S. 383, VI R 27/09, BStBl 2011 II S. 386, und VI R 41/10, BStBl 2011 II S. 389), in denen es um die Besteuerung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen ging, zur Unterscheidung von Barlohn und Sachlohn und in diesem Zusammenhang zur Anwendung der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 44 € Stellung genommen. Die BFH-Rechtsprechung ist nach der in allen offenen Fällen mit folgender Maßgabe allgemein anzuwenden: Die Regelung in R 8.1 Abs. 2 Satz 9 LStR, den geldwerten Vorteil bei einem [i]Schneider, NWB 7/2011 S. 508; Hilbert, NWB 18/2011 S. 1538 Sachbezug mit 96 % des Endpreises anzusetzen, ist nicht anzuwenden, wenn deren Voraussetzungen nicht gegeben sind, weil kein Bewertungserfordernis besteht (z. B. bei nachträglicher Kostenerstattung, betragsmäßig begrenzten Gutschein...