Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Kosten für Oldtimer im Betriebsvermögen
Das entschieden, dass die Kosten für einen 30 Jahre alten Jaguar E-Type unangemessene Repräsentationsaufwendungen sind und nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Der mit einem historischen Kennzeichen („H”) zugelassene Oldtimer wurde in den Jahren 2004 und 2005 ausschließlich betrieblich genutzt. Dabei wurde er viermal zu Kundenbesuchen eingesetzt und dabei insgesamt 539 km gefahren. Sonstige Fahrten dienten dem Tanken, TÜV-Abnahme und der Inspektion. Finanzamt und Finanzgericht ließen die Kosten dieses Fahrzeugs nicht zum Abzug zu.