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Konzernverrechnungspreise in Australien Teil II: Dokumentations-, Straf- und Verfahrensvorschriften
2. Einkünfteabgrenzung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
Die Auffassung der australischen Finanzverwaltung zur zwischenstaatlichen Einkünfteabgrenzung bei Dienstleistungen im weitesten Sinne ist in ”Taxation Ruling” TR 1999/1 festgeschrieben. Das Ruling stellt nach eigener Aussage dar, wie die in Kapital VII der OECD-Leitlinien aufgestellten Prinzipien im Kontext des australischen Einkommensteuergesetzes zur Anwendung kommen. Unter dem Terminus ,Dienstleistungen' werden für Zwecke des australischen Steuerrechts Leistungen zusammengefasst, die in Bereichen wie Verwaltung, Management, technische Unterstützung, Finanzen, Marketing, Vertrieb, Forschung und Entwicklung o. ä. erbracht werden. Die Vergabe von Darlehen, Versicherungsleistungen und die Überlassung von Vermögensgegenständen zur Nutzung, z. B. im Wege des Leasing, sind ebenso vom Anwendungsbereich des TR 1999/1 ausgeschlossen wie die Vereinbarungen über die Aufteilung von Kosten (”cost contribution arrangements”). Wenn jedoch unter solchen Vereinbarungen keine Vermögensgegenstände produziert, entwickelt oder erworben werden, sollen die in TR 1999/1 beschriebenen Grundsätze auch auf solche Vereinbarungen ü...