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Einkünfteerzielungsabsicht bei Veräußerung vermieteter Immobilien
Die Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung ist regelmäßig davon abhängig, ob der Steuerpflichtige eine endgültige und nachhaltige Vermietungsabsicht nachweisen kann. Die Frage nach der Anerkennung von Verlusten aus Vermietung war auch Gegenstand des erst kürzlich veröffentlichten NWB DAAAD-82161.
Im Urteilsfall erwarb der Kläger 1992 zwei unbebaute Grundstücke, auf denen durch den Verkäufer der Grundstücke schlüsselfertige Reihenhausdoppelhälften errichtet wurden. Diese wurden im September 1993 fertiggestellt und seitdem durch den Kläger vermietet. Im Dezember 1993 verkaufte der Kläger die Grundstücke an eine gewerblich geprägte Grundstücks-GmbH & Co. KG, an der der Kläger, seine beiden Söhne sowie zwei weitere Personen als Kommanditisten beteiligt waren. Die Komplementärin ist eine vom Kläger gegründete GmbH. Als Kaufpreis wurde exakt der Betrag vereinbart, den der Kläger zuvor selbst für die Objekte gezahlt hatte. Die bereits durch den Kläger abgeschlossenen Mietverträge wurden durch die KG fortgesetzt. Im Rahmen einer beim Kläger durchgeführten Betriebsprüfung erkannte das Finanzamt die...