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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug einer GmbH bei Errichtung eines Gebäudes und teilweiser Nutzung zu Wohnzwecken des Gesellschafter-Geschäftsführers
(1) Hat eine GmbH in den Jahren 1998 bis 2000 auf ihrem Betriebsgrundstück ein Gebäude errichtet, das sie teilweise unternehmerisch nutzt und teilweise ihren Gesellschafter-Geschäftsführern unentgeltlich für deren private Wohnzwecke überlässt, kann der GmbH ein Vorsteuerabzugsrecht aus den Bauerrichtungskosten zustehen. (2) Die Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung von Wohnraum im Rahmen eines Mietvertrags oder eines Anstellungsvertrags gilt dagegen umsatzsteuerrechtlich als steuerfreie Vermietung und schließt den Vorsteuerabzug aus den entsprechenden Bauerrichtungskosten aus (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b, § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993; Art. 6 Abs. 2 Buchst. a, Art. 13 Teil B Buchst. b, Art. 17 Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG).
Nach dem BStBl 2004 II S. 378