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Umsatzsteuer | Umsatzbesteuerung von Anzahlungen (BMF)
Das BMF hat zur Umsatzbesteuerung von Anzahlungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG) Stellung genommen und Abschn. 13.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses neu gefasst ( IV D 2 – S 7270/10/10001 NWB SAAAD-80912).
Hierzu führt das BMF weiter aus: Anzahlungen können außer in Barzahlungen auch in Lieferungen oder sonstigen Leistungen bestehen, die im Rahmen eines Tauschs oder tauschähn S. 357lichen Umsatzes als Entgelt oder Teilentgelt hingegeben werden. Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist dabei eine Lieferung oder sonstige Leistung bereits in dem Zeitpunkt als Entgelt oder Teilentgelt i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG anzusehen, wenn dem Leistungsempfänger ihr wirtschaftlicher Wert zufließt. Für eine Vereinnahmung i. S. dieser Vorschrift durch den Leistungsempfänger...