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Einkommensteuer | Au Pair-Aufenthalt in den USA
Beginnt ein Au Pair-Aufenthalt wegen mangelnder Gastfamilie erst deutlich später als geplant, führt das nicht dazu, dass ein Kind als „Kind ohne Ausbildungsplatz” berücksichtigt werden kann. Der Au Pair-Aufenthalt als solcher stellt nach dem keine Ausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG dar.