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Körperschaftsteuer | Einkommensermittlung einer GmbH als partiell steuerpflichtiger Unterstützungskasse
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei der Ermittlung des Einkommens einer partiell steuerpflichtigen Unterstützungskasse in der Rechtsform einer GmbH sind (a) die Kassenleistungen an die begünstigten Arbeitnehmer des Trägerunternehmens abziehbare Betriebsausgaben und (b) die geleisteten Gewerbesteuern – soweit abziehbar – nur anteilig in Bezug auf den steuerpflichtigen Teil des Einkommens als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. (2) Bei der Berechnung des Reservepolsters einer Unterstützungskasse nach der sog. Pauschalmethode des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 3 EStG 1997 sind nur jene Leistungsanwärter einzubeziehen, denen schriftlich Versorgungsleistungen zugesagt worden sind.
Diese Entscheidung beruht auf dem (im Fachschrifttum umstrittenen) Grundsatzverständnis, dass bei überdotie...