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Zollrecht | Einfuhr eines in den USA erworbenen Motorrads
Das FG Düsseldorf hatte sich im Urteil v. 18. 3. 2011 mit der Einfuhr eines in den USA gekauften Motorrades zu befassen. Der Kläger war für 15 Monate bei einer Gesellschaft in den USA tätig. Dort mietete er ein möbliertes Haus an. Gleichwohl behielt er seinen Wohnsitz im Inland bei, da seine Familie in Deutschland verblieb. Der Kläger erwarb in den USA ein Motorrad für 13.500 USD. Das Zollamt forderte bei Einfuhr dieses Motorrads nach Deutschland 474 € Zoll und 1.591 € Einfuhrumsatzsteuer. Der 4. Senat des FG Düsseldorf hat dies als rechtmäßig angesehen. Das Motorrad sei nicht als „Übersiedlungsgut” einfuhrabgabenfrei, weil der Kläger nur zeitlich befristet in den USA tätig gewesen sei. Der Kläger habe bei Beendigung seiner Tätigkeit in den USA nicht seinen gewöhnlichen Wohnsitz in das Zol...