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Abgabenordnung | Erlass von Vorsteuerberichtigungsbeträgen beim Übergang von der Regel- zur Durchschnittssatzbesteuerung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Das Finanzgericht darf Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist. (2) Die Übergangsregelung der Finanzverwaltung zur eingeschränkten Anwendung des (BStBl 1994 II S. 339) kann nach dem (DStR 1997 S. 372) dahingehend ausgelegt werden, dass ein Steuerpflichtiger den Erlass der beim Wechsel von der Regel- zur Durchschnittssatzbesteuerung anfallenden Berichtigungsbeträge (§ 15a UStG 1999) nur dann beanspruchen kann, wenn er eine Änderung der Steuerfestsetzungen erreicht, die wegen eines vorherigen Wechsels von der Durchschnittssatz- zur Regelbesteuerung Berichtigungsbeträge zu seinen Gunsten enthalten.