Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue EU-Verordnung mit Durchführungsvorschriften zur MwStSystRL
Einheitliche Anwendung der MwStSystRL
[i]Hofmann/Huschens, Beilage zu NWB 9/2010 NWB VAAAD-37897 Der Rat der Europäischen Union hat am die „Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. 3. 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Neufassung)” (ABl EU 2011 Nr. L 77 S. 20 v. ) – im Folgenden VO – verabschiedet. Mit der neuen EU-Verordnung, die auf Art. 397 MwStSystRL beruht, wird die bisherige Durchführungsverordnung Nr. 1777/2005 v. (ABl EU 2005 Nr. L 288 S. 1, vgl. dazu Huschens, NWB F. 7 S. 6799) neu gefasst und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich angenommenen Leitlinien des MwSt-Ausschusses (Art. 398 MwStSystRL) erweitert. Die Neuregelungen gelten größtenteils ab dem (einige wenige ab späteren Zeitpunkten). Die VO Nr. 1777/2005 selbst wird zum aufgehoben. In die neue VO sind insbesondere die vom MwSt-Ausschuss zu der Richtlinie 2008/8/EG v. mit den neuen Bestimmungen zum Ort der Dienstleistungen erlassenen Leitlinien eingeflossen. Die VO ist – ohne dass es eines nationalen Umsetzungsakts bedarf, als unmittelbar geltendes Recht – sowohl für die Mitgliedstaaten (Wirtschaftsteilnehmer, Verwaltung und Gerichtsbarkeit), die Europäische Kommission als auch für den EuGH rechtlich bindend. ...