Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorschlag für eine EU-Verordnung mit Durchführungsvorschriften zur MwStSystRL
Die EU-Kommission hat dem Rat der Europäischen Union am den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) vorgelegt. Mit der neuen EU-Verordnung, die auf Art. 397 MwStSystRL beruht, soll die bisherige Durchführungsverordnung (im Folgenden: VO) Nr. 1777/2005 v. , ABl EU 2005 Nr. L 288 S. 1 (vgl. dazu Huschens, ), neu gefasst und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich angenommenen Leitlinien des Mehrwertsteuer-Ausschusses (Art. 398 MwStSystRL) erweitert werden. In die neue VO sollen insbesondere die vom Mehrwertsteuer-Ausschuss zu der RL 2008/8/EG v. mit den neuen Bestimmungen zum Ort der Dienstleistungen erlassenen Leitlinien einfließen. Die Durchführungsvorschriften zu der MwStSystRL sind – ohne dass es eines nationalen Umsetzungsakts bedarf – als unmittelbar geltendes Recht sowohl für die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission als auch den EuGH rechtlich bindend. Sie sollen eine einheitliche Anwendung der MwStSystRL in den Mitgliedstaaten sicherstellen und sind ausschließlich vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der VO an rechtsverbindlich. Sie berühren nicht die Gültigkeit der von den ...