Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Luxemburger Steuerreform 2002
Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Bereich der Einkommensteuer und bei der Besteuerung von Körperschaften geben, die sich durch die am verabschiedete Steuerreform 2002 in Luxemburg ergeben haben.
I. Änderungen im Bereich der Einkommensteuer
1. Neue Steuersätze
Die Steuersätze wurden bereits im Jahr 2001 gesenkt. Für das Jahr 2002 erfolgt nun eine weitere Senkung der Steuersätze um linear 6 Prozentpunkte (4 Prozentpunkte für die letzte Stufe). Die neue Steuertabelle für einen ledigen Steuerpflichtigen sieht wie folgt aus (bei Anwendung des Splittingtarifs sind die genannten Beträge zu verdoppeln):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz | Einkommen in Euro | |
0 % | bis
9 750 Euro | |
8
% | von 9 750 Euro | bis 11 400
Euro |
10 % | von 11
400 Euro | bis 13 050 Euro |
12 % | von 13 050 Euro | bis 14 700 Euro |
14
% | von 14 700 Euro | bis 16 350
Euro |
16 % | von 16
350 Euro | bis 18 000 Euro |
18 % | von 18 000 Euro | bis 19 650 Euro |
20
% | von 19 650 Euro | bis 21 300
Euro |
22 % | von 21
300 Euro | bis 22 950 Euro |
24 % | von 22 950 Euro | bis 24 600 Euro |
26
% | von 24 600 Euro | bis 26 250
Euro |
28 % | von 26
250 Euro | bis 27 900 Euro |
30 % | von 27 900 Euro | bis 29 550 Euro |
32
% |
Zusätzlich zur Einkommensteuer wird noch ein Zuschlag für den Luxemburger Beschäftigungsfonds (majoration de l'impôt sur le revenu en faveur du fonds pour l'emploi) i. H. von