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Anpassungsrechnungen bei Anwendung der Preisvergleichsmethode im Rahmen der Bestimmung konzerninterner Verrechnungspreise
I. Einleitung
Entsprechend den OECD-RL und den deutschen VerwGrS haben konzerninterne Verrechnungspreise in grenzüberschreitenden Transaktionen dem Fremdvergleichsgrundsatz zu entsprechen (vgl. Tz. 2.1.1. VerwGrS und Tz. 1.6 OECD-RL). Eine Methode zur Bestimmung angemessener konzerninterner Verrechnungspreise ist die Preisvergleichsmethode. Bei Anwendung dieser Methode wird der zwischen verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis mit Preisen verglichen, die bei entsprechenden Transaktionen zwischen unverbundenen Unternehmen im Markt vereinbart worden sind (vgl. Tz. 2.2.2. VerwGrS; Tz. 2.6 ff. OECD-RL). Dabei sollten die Transaktionen möglichst vergleichbar sein. Sind die Bedingungen einer Transaktion nicht vergleichbar, ist es auch möglich, nicht übereinstimmende Transaktionen gegenüberzustellen, wenn der Einfluss der abweichenden Bedingungen eliminiert und der vereinbarte Preis auf einen Preis für ein vergleichbares Geschäft angepasst werden kann (vgl. Tz. 2.2.2. i. V. mit Tz. 2.1.7. VerwGrS). Entsprechend den OECD-RL sind Anpassungsrechnungen angemessen, wenn diese mit nachvollziehbarer Genauigkeit durchgeführt werden können und wenn nicht grundlegende materielle Unterschiede zwisch...