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IWB Nr. 20 vom Seite 947 Fach 5 Litauen Gr. 2 Seite 2

Die Mehrwertsteuer in Litauen

von Dr. Wolfgang Boochs, Willich

Mit dem Mehrwertsteuergesetz Nr. I-345 v. wurde in Litauen zum eine Mehrwertsteuer in Höhe von 18 % eingeführt. Ein ermäßigter Steuertarif von 9 % galt bis zum für den Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten, Mischfutter und Nahrungsmitteln durch deren Produzenten.

Von der Steuer befreit sind pharmazeutische Produkte und Ausgangsstoffe, medizinische und stomatologische Dienstleistungen (im Privatsektor nur bis ) sowie importierte Energieträger, Sozialdienstleistungen von Senioren- und Invalidenheimen, der Vertrieb gedruckter Massenmedien, der öffentliche Nahverkehr (außer Taxi), Postdienstleistungen und der Bereich Kultur und Bildung.

Seit dem wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auf Importgüter direkt an der Grenze erhoben.

I. Besteuerungsgegenstand und Steuerpflichtige

Mit der Einführung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) wurde versucht, ein Mehrwertsteuersystem westlicher Prägung zu errichten. Der Umsatzsteuer unterliegen grundsätzlich alle Lieferungen und (Dienst-)Leistungen, die gegen Entgelt ausgeführt werden. Gegenstand der Besteuerung sind Waren aller Art einschließlich von Sammlermünzen, Immobilien (mit Ausnahme von Grund und Boden) und Energien aller Art (Art. 2), auß...

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