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Vorsteuerabzug und Beteiligungsverkauf
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAD-81031 Mit Urteil v. - V R 38/09 NWB HAAAD-62805 hat der BFH entschieden, dass es für die Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs nicht auf den vom Unternehmer mit dem Leistungsbezug verfolgten endgültigen Zweck (im konkreten Fall: Förderung seiner umsatzsteuerpflichtigen Haupttätigkeit) ankommt, sondern dass die Eingangsleistung nach inhaltlichen Kriterien der Ausgangsleistung zuzuordnen ist, für die sie nach den objektiven Umständen verwendet worden ist bzw. verwendet werden sollte. Ob der Anteilskäufer die Transaktionskosten des Verkäufers übernimmt oder ob der Verkäufer den Veräußerungserlös zur Finanzierung seiner umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätze verwendet, soll ebenfalls unerheblich sein.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in
Vorsteuerabzug hinsichtlich
Transaktionskosten: [i]Vorsteuerabzug
insoweit unzulässig Mit dem Urteil v. -
V R 38/09
NWB HAAAD-62805 hält der BFH
das
, BLP
NWB GAAAC-43260, insbesondere
Tz. 19, weiterhin für relevant. Der Vorsteuerabzug in Bezug auf
Transaktionskosten des Verkäufers einer unternehmerisch gehaltenen
Beteiligung ist nach dem Besprechungsurteil grds. unzulässig (Ausnahmen
zumindest: Fall des
§ 15 Abs. 3 Nr. 2
Buchst. b UStG und Op...