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Vorsteuerabzug und Beteiligungsverkauf
Anmerkungen zum
[i]BFH, Urteil v. 27. 1. 2011 - V R 38/09 NWB HAAAD-62805 Mit Urteil v. - V R 38/09 NWB HAAAD-62805 hat der BFH entschieden, dass es für die Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs nicht auf den vom Unternehmer mit dem Leistungsbezug verfolgten endgültigen Zweck ankommt, sondern dass die Eingangsleistung nach inhaltlichen Kriterien der Ausgangsleistung (oder Entnahme) zuzuordnen ist, für die sie nach den objektiven Umständen verwendet worden ist bzw. verwendet werden sollte. Ob der Beteiligungskäufer die Transaktionskosten des Verkäufers übernimmt oder ob der Verkäufer den Veräußerungserlös zur Finanzierung seiner umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätze verwendet, soll ebenfalls unerheblich sein. Damit hält der BFH die Grundsätze des , BLP NWB GAAAC-43260, insbesondere Tz. 19, weiterhin für relevant. [i]Nattkämper/Scholz, NWB 6/2011 S. 435Die Aussage des BFH in Tz. 48 der o. g. Entscheidung, der EuGH habe im Urteil v. - Rs. C-29/08, AB SKF NWB DAAAD-36785 die Grundsätze des BLP-Urteils nicht aufgegeben, trifft m. E. allerdings nicht zu (vgl. auch Wäger, DStR 2009 S. 2292, 2294). Denn der EuGH ließ die auf das EuGH-Urteil BLP abstellende Argumentation des Gene...