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Internationale Mitarbeiterentsendungen und Kirchensteuer
Überblick über kirchensteuerliche Regelungen bei Entsendungen
Deutschland ist einer der wenigen Staaten auf der Welt, in dem Angehörige einer inländischen Religionsgemeinschaft kirchensteuerpflichtig sind. Im Zusammenhang mit internationalen Mitarbeiterentsendungen ergeben sich daher für Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig Fragen zur Kirchensteuerpflicht sowie zur Behandlung von Kirchensteuer im Rahmen der konzerninternen Steuerausgleichsverfahren. In diesem Beitrag werden typische Fragestellungen im Zusammenhang mit Entsendungen und Kirchensteuer analysiert. Des Weiteren erläutert der Beitrag eine Möglichkeit, die Kirchensteuerbelastung in Deutschland im Rahmen der sog. Kirchensteuerkappung zu verringern. Schließlich wird die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung bezüglich Kirchensteuerzahlungen an ausländische Religionsgemeinschaften dargestellt.
I. Systematik der Kirchensteuer in Deutschland
[i]Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Lohn- bzw. EinkommensteuerUnter Kirchensteuer versteht man die Geld- bzw. Beitragsleistung, die von staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben gemäß den Vorschriften der Landeskirchensteuergesetze von ihren Mitgliedern erhoben wird. Die Regelung im Rahmen von Landeskirchensteuergesetzen zeigt, dass die...