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IWB Nr. 8 vom Seite 270

Bundesrat der Schweiz legt Amtshilfe-Anpassungen dem Parlament vor

Quelle: PM EStV vom 6.4.2011

Der Bundesrat ersucht den National- und Ständerat um die Ermächtigung, die bereits vom Parlament genehmigten DBA dem international geltenden Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen anzupassen. Mit der Anpassung bekennt sich die Schweiz zu gleichen Rahmenbedingungen für alle Staaten („Level Playing Field”). Mit der am verabschiedeten Botschaft setzt der Bundesrat seine am beschlossenen Anpassungen der Anforderungen an Amtshilfegesuche um. Die am von National- und Ständerat genehmigten DBA mit Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen und Österreich sollen mit einer sog. Auslegungsklausel ergänzt werden. Diese Klausel besagt, dass die Anforderungen an ein Amtshilfegesuch einen wirksamen Informationsaustausch nicht behindern dürfen. Das EFD soll durch das Parlament ermächtigt werden, die Auslegungsklausel mit diesen neun Staaten in geeigneter Form bilateral zu vereinbaren.

[i]Ergänzender Bundesbeschluss zur AuslegungsklauselGemäß dem Bundesratsbeschluss vom ist die Angabe von Name und Adresse der steuerpflichtigen Person und des Informationsinhabers künftig nicht mehr zwingend für die Behandlung von Amtshilfegesuchen - vo...

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