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Besteuerung von Abgangsentschädigungen und Kapitalabfindungen des Arbeitgebers in der Schweiz
I. Ausgangslage
Die Eidg. Steuerverwaltung (EStV) hat am das Kreisschreiben Nr. 1 (KS Nr. 1) herausgegeben. Es beschreibt die Besteuerungsmodalitäten für ”Die Abgangsentschädigung resp. Kapitalabfindung des Arbeitgebers”. Das KS Nr. 1 findet ab der Steuerperiode 2003 für die Veranlagung der direkten Bundessteuer Anwendung.
Abgangsentschädigungen gemäß Art. 339b OR (Obligationenrecht v. , Stand am ) werden seit geraumer Zeit nicht nur an ältere, langjährige Mitarbeiter ausgerichtet, um Ihnen eine minimale Altersvorsorge zu gewährleisten, sondern auch an Führungskräfte mit einer bereits guten Altersvorsorge. Die EStV hat nun im KS Nr. 1 eine Abgrenzung zwischen den vom Arbeitgeber ausgerichteten Abgangsentschädigungen mit Vorsorgecharakter und den Abgangsentschädigungen, welche als Ersatzeinkommen ausgerichtet werden, vorgenommen. Nur erstere sollen künftig noch zu einem privilegierten Steuersatz besteuert werden. Auf die Voraussetzungen, unter welchen eine Kapitalabfindung des Arbeitgebers zugunsten des Arbeitnehmers direkt in die Vorsorgeeinrichtung einbezahlt werden kann, gehen wir nicht ein. Festhalten möchten wir jedoch, dass die Einzahlung von Kapitalabfindungen vom Arbeitgeber ...