Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dividendenbesteuerung im schweizerisch-deutschen Verhältnis
I. Verhandlungsverlauf
1. Ausgangslage
Mit der im Jahre 1989 abgeschlossenen Teilrevision des DBA mit der Bundesrepublik Deutschland wurden die Quellensteuersätze bei Dividenden im Beteiligungsverhältnis (Beteiligungen von mindestens 20 %) für die Zeit ab 1992 auf 5 % abgesenkt. Gleichzeitig räumte die deutsche Seite der Schweiz in einem separaten Notenwechsel vom die Meistbegünstigung ein. Damit sicherte die Bundesrepublik zu, dass — falls sie in einem Abkommen mit einem anderen Mitgliedstaat der OECD einen tieferen Satz vereinbaren würde — unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen seien, um die gleiche Behandlung im schweizerisch-deutschen Verhältnis vorzusehen.
Nach der vom Rat der Europäischen Gemeinschaften am verabschiedeten sog. Mutter-Tochter-Richtlinie werden innerhalb der EU bei Tochtergesellschaften, an denen die Muttergesellschaft mit mindestens 25 % des Kapitals beteiligt ist, keine Quellensteuern auf grenzüberschreitenden Dividendenzahlungen an die Muttergesellschaft erhoben. Aufgrund dieser Richtlinie befreite die Bundesrepublik Dividenden, die an Muttergesellschaften im EU-Raum gezahlt wurden, ab Mitte 1996 von der Kapitalertragsteuer. Damit war der Tatbestand, der die Meistbegünstigung auslöst...