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Verständigungsvereinbarungen zur Grenzgängerbesteuerung im schweizerisch-deutschen Verhältnis
Mit dem Revisionsprotokoll vom (vgl. Locher/Meier/von Siebenthal/Kolb, DBA-Schweiz-Deutschland 1971 und 1978 A 1.4) wurde die Besteuerung von Grenzgängern im schweizerisch-deutschen Verhältnis auf eine neue Grundlage gestellt. Während sich die alte Regelung auf einen Grenzkorridor von 30 km beidseits der Grenze abstützte, ist der Grenzgängerbegriff im revidierten Abkommen offener formuliert. Schon bald nach Inkrafttreten des Revisionsprotokolls von 1992 zeichnete sich ab, daß bei der Anwendung der Neuregelung zum Teil unterschiedliche Auffassungen der Steuerbehörden beider Staaten zur Auslegung des Grenzgängerbegriffs (Art. 15a Abs. 2 DBA) zu Tage traten. Demzufolge ergab sich eine zunehmende Zahl von Anwendungsproblemen, die im Verständigungswege zu lösen waren. Im Vordergrund steht dabei die sog. 60-Tage-Regel. Nach dieser Regel entfällt die Grenzgängereigenschaft bei Personen, die an mehr als 60 Arbeitstagen pro Jahr aufgrund der Arbeitsausübung nicht an ihren Wohnsitz zurückkehren. Was ist nun aber unter den Begriffen ”Arbeitstagen” und ”aufgrund der Arbeitsausübung” zu verstehen? Die Verständigungsvereinbarung vom , die als sog. ”Einführungsschreiben” in beiden Staaten veröffentlicht wu...