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Steuerliche Aspekte des Unternehmenskaufs in Belgien aus deutscher Sicht
I. Steuerliche Behandlung des Veräußerers
1. Veräußerung von Anteilen
Es wird unterstellt, dass eine deutsche Gesellschaft Anteile an einer belgischen Gesellschaft zu einem Preis erwirbt, der dem Fremdvergleich standhält.
In diesem Beitrag wird unter den Begriffen ”belgische Gesellschaft” oder ”Gesellschaft” ein selbständiger Rechtsträger verstanden (Société Anonyme (SA)/Naamloze Vennootschap (NV), Société Privée à Responsabilité Limitée (SPRL)/Besloten Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid (BVBA), Société en Nom Collectif (SNC)/Vennootschap onder Firma (VOF), Société en Commandite Simple (SCS)/Gewone Commanditaire Vennootschap (GCV), Société en Commandite par Actions (SCA)/Commanditaire Vennootschap op Aandelen (CVA), Société Coopérative (SC)/Cooperatieve Vennootschap (CV)), welcher seinen Sitz, seine Hauptniederlassung oder den Ort der Geschäftsleitung in Belgien hat und nicht ausdrücklich von der Körperschaftsteuer befreit ist. Ein derartiger Rechtsträger unterliegt deshalb der belgischen Körperschaftsteuer.
a) Veräußerer ist eine inländische natürliche Person
Grundsätzlich werden Veräußerungsgewinne, die eine in Belgien der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegende natürliche...