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Arbeitsrecht; | Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers über Arbeitsbedingungen
In der Rs. C-350/99 hat der EuGH am wie folgt entschieden: (1) Art. 2 Abs. 2 Buchst. i der Richtlinie 91/533/EWG des Rates v. über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen ist dahin auszulegen, dass er die Leistung von Überstunden nicht erfasst. Aus Art. 2 Abs. 1 dieser Richtlinie folgt jedoch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer von einer — einen wesentlichen Punkt des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsverhältnisses darstellenden — Vereinbarung in Kenntnis zu setzen, wonach der Arbeitnehmer auf bloße Anordnung des Arbeitgebers zur Leistung von Überstunden verpflichtet ist. Diese Unterrichtung muss gem. den für die in Art. 2 Abs. 2 dieser Richtlinie ausdrücklich gena...