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Steuerorientierte Entscheidungen bei Verlusten im Rahmen deutscher Auslandsinvestitionen
IV. Erweiterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit
1. Ziel
Wird die Erweiterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit durch Errichtung weiterer ausländischer Organisationseinheiten geplant, ist nunmehr auch die Verlustverrechnung zwischen den ausländischen Organisationseinheiten in Betracht zu ziehen. Das Ziel beschränkt sich daher nicht mehr darauf, eine umfassende grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten der ausländischen Organisationseinheiten auf deutscher Besteuerungsebene zu gewährleisten. Zu beachten ist auch, dass die Verluste zwischen den ausländischen Organisationseinheiten nach Maßgabe des ausländischen Steuerrechts verrechnet werden können (vgl. Rosenbach, in: Herzig, S. 199). Damit erweitert sich das Ziel zu einer umfassenden Verlustverrechnung zwischen den Organisationseinheiten auf deutscher und ausländischer Besteuerungsebene.
2. Steuerorientierte Entscheidungen
a) Standortwahl
Da den nationalen steuerlichen Bestimmungen zur Verlustverrechnung Wettbewerbswirkung beigemessen wird, können diese einen für die Standortwahl nicht unerheblichen Faktor darstellen (vgl. Commission of the European Communities S. 102 ff.). Die Standortwahl wird allerdings nur bei ausreichend ...