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IWB Nr. 24 vom Seite 1207 Fach 3a Gr. 1
Die Entscheidungen des BFH und der FG zum Begriff der Betriebsstätte
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Stichwort | Quelle | Aussage |
Reparaturarbeiten | BStBl 1954 III, 179 | Bei der Durchführung von
— handelt es sich um
keine Bauausführung. Steht dafür
jedoch nicht nur vorübergehend eine feste
Einrichtung, z. B. eine Baracke, zur Verfügung, wird
damit eine Betriebsstätte
begründet. |
— | HFR 1993, 459 | Werden einem
Gewerbetreibenden von einem Auftraggeber Einrichtungen zur
Unterstellung von Handwerkszeug
überlassen, das dessen Arbeitnehmer bei der Durchführung des ihm
erteilten Auftrags benutzen, so können diese Einrichtungen eine
Betriebsstätte des Gewerbetreibenden
darstellen, auch wenn es sich bei dem Auftrag
nicht um
Bauausführungen
handelt. |
— | BStBl 1982 II, 624 | Durch den
Auftraggeber zur Durchführung von Wartungs- und
— unentgeltlich
überlassene Aufenthalts-, Arbeits- und
Lagerräume begründen für den
Auftragnehmer eine
Betriebsstätte, wenn diesem mit der
Überlassung eine Rechtsposition
eingeräumt worden ist, die ihm ohne seine Mitwirkung
nicht mehr ohne weiteres
entzogen oder die ohne seine Mitwirkung
nicht ohne weiteres verändert werden
kann. |
— | BStBl 1999 II, 694 | Begründen nach
Durchführung ... |