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Änderungen bei der Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Beteiligungen durch das Steuersenkungsgesetz
Das Steuersenkungsgesetz hat mit dem Systemwechsel vom körperschaftsteuerlichen Vollanrechnungsverfahren zum klassischen Körperschaftsteuer- S. 1098 system mit Anteilseignerentlastung tiefgreifend in die deutsche Unternehmensbesteuerung hineingewirkt. Geändert wurde vor allem die Besteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften. Die Besteuerung von ausländischen Betriebsstätten und ausländischen Personengesellschaften bleibt unangetastet. Bemerkenswert ist vor allem die weitgehende steuerliche Gleichstellung von inländischen und ausländischen Dividenden. Bei der Berücksichtigung von Ausgaben im Zusammenhang mit den inländischen und ausländischen Dividenden sind jedoch noch (unsystematische) Unterschiede erkennbar geblieben. Auch die nunmehr vorhandene steuerliche Gleichbehandlung von Dividenden aus DBA-Staaten und Nicht-DBA-Staaten ist erstaunlich, da sie stark von der bisherigen Handhabung abweicht. Bei der Körperschaftsteuer sind die Steueranrechnungsvorschriften (§ 26 Abs. 2 bis 5 KStG a. F.) der allgemeinen Steuerfreistellung (§ 8b Abs. 1 KStG n. F.) gewichen. Bei der Hinzurechnungsbesteuerung kommt es wie bei der Körperschaftsteuer zu ...