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Bosnien-Herzegowina; | Umsatzsteuerbefreiung von Büchern und weiteren Publikationen
Die Regierung von Bosnien-Herzegowina hat eine Änderung des Gesetzes über die Sondersteuer auf den Umlauf von Waren und Dienstleistungen beschlossen. Danach wird die bisher angewandte Steuer in Höhe von 12 % auf Bücher, Broschüren und sonstige Publikationen aufgehoben. Gleichzeitig sollen Zollerleichterungen für den Literaturimport in Kraft treten (Quelle: Oslobodenje, Sarajevo v. 7./).