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Insolvenzrecht | Entlassung des Verwalters bei Verdacht der Untreue in Parallelverfahren
Das Insolvenzgericht kann einen Insolvenzverwalter aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen (§ 59 Abs. 1 Satz 1 InsO). Ein Verwalter, gegen den der dringende Tatverdacht besteht, in einzelnen Insolvenzverfahren Vermögensdelikte zum Nachteil der Masse begangen zu haben, offenbart eine allgemeine charakterliche Ungeeignetheit für die Ausübung des Verwalteramts, die seine Entlassung auch in anderen, von den Straftaten nicht betroffenen Verfahren, rechtfertigt. Gegen den Verwalter wurden in 33 Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB) geführt. Er hatte mit einer Bank zwecks Anlage der liquiden Mittel der Masse Vermögensverwaltungsverträge abgeschlossen, für die jeweils eine jährliche [i]Zum Untreuetatbestand s. Kohler, NWB 46/2010 S. 3719Verwaltungsgebühr von 1,75 % des angelegten Vermögens zu zahlen war. Ihm wurd...