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Insolvenzrecht | Anfechtbarkeit von Ausschüttungen im Rahmen eines als Schneeballsystem geführten Anlagemodells
Unentgeltliche Leistungen des Schuldners, die innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, sind anfechtbar und nach erfolgreicher Anfechtung zur Insolvenzmasse zurückzugewähren (§ 134 Abs. 1 InsO, § 143 Abs. 1 Satz 1 InsO). Dazu zählen Auszahlungen von in einem Schneeballsystem erzielten Scheingewinnen durch den späteren Insolvenzschuldner, nicht jedoch Auszahlungen, mit denen – etwa nach Kündigung der Mitgliedschaft in der Anlegergemeinschaft – vom Anleger erbrachte Leistungen zurückgewährt werden. Der Schuldner kann seine Leistung einem bestimmten, auch einem fiktiven Schuldverhältnis zuordnen. Ausschüttungen im Rahmen eines als Schneeballsystem geführten Anlagemodells erfolgen i. d. R. zunächst auf ausgewiesene Scheingewinne und erst ...