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Bilanzierung | Korrektur eines Bilanzansatzes bei einer Teilbetriebsveräußerung
Ist ein Bilanzansatz für ein Wirtschaftsgut fehlerhaft und wird dieses Wirtschaftsgut bei der Veräußerung eines Teilbetriebs mitveräußert, ist der fehlerhafte Bilanzansatz, sofern er nicht im Rahmen einer Bilanzberichtigung geändert werden kann, nach dem im Rahmen der nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG zu ermittelnden Buchwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter richtig zu stellen.