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Einkommensteuer | Vermögensübergabevertrag trotz Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel
(1) Aufgrund eines Vermögensübergabevertrags erbrachte Versorgungsleistungen sind nicht als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar, wenn Abweichungen vom Vereinbarten bei der tatsächlichen Durchführung des Übergabevertrags auf ein Fehlen des erforderlichen Rechtsbindungswillens schließen lassen. Sind bare Versorgungsleistungen unter Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel an die Höhe der Altersrente des Übergebers geknüpft, führen die Nichtbeachtung dieser Wertsicherungsklausel sowie geringfügige Differenzen zwischen den tatsächlich geleisteten baren Versorgungsleistungen und der Altersrente des Übergebers vor dem Hintergrund mehrfacher jährlicher Änderungen der Altersrente des Übergebers nicht zum Entfallen des Sonderausgabenabzugs für den Übernehmer. (2) Sind bare und...