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Einkommensteuer | Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG
Das BMF hat zu der Berücksichtigung von Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Steuerabzugsverfahren für beschränkt Stpfl. vor Inkrafttreten des JStG 2009 Stellung genommen ( IV C 3 – S 2411/ 07/10002 NWB TAAAD-62383).
Der EuGH hat u. a. entschieden, dass es mit dem EU-Recht nicht vereinbar ist, wenn im Steuerabzugsver S. 274 fahren für beschränkt Stpfl. die im unmittelbaren Zusammenhang mit der inländischen Tätigkeit stehenden Betriebsausgaben des beschränkt Stpfl., die er dem Vergütungsschuldner mitgeteilt hat, nicht geltend gemacht werden können ( NWB MAAAC-18790). Der BFH hat diese Rechtsprechung aufgegriffen und weiter konkretisiert (vgl.