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Keine Aufklärung über steuerliche Folgen vor Einbringung von Vermögen in eine Gesellschaft
Ein Steuerberater haftet nicht wegen Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten, wenn er es unterlässt, im Rahmen eines Gesprächs, das der Anbahnung eines auf die laufende steuerliche Betreuung einer erst noch zu gründenden GmbH gerichteten Mandatsverhältnisses dient, eine eingehende Überprüfung der steuerlichen Risiken anzuregen, die mit der Gründung der GmbH verbunden sind. Im Streitfall entstanden wegen der Gestaltung und Einbringung von Werten in eine GmbH u. a. beträchtliche Zinsforderungen auf nacherhobene Steuer sowie Kosten für den berichtigten Jahresabschluss. Die Klägerin vertrat den Standpunkt, sie hätte bei Hinweis auf die steuerlichen Folgen niemals diese Konstruktion gewählt, sondern eine steuerneutrale Gestaltung; anderenfalls hätte sie die unbrauchbare GmbH rechtzeitig liq...