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Arbeitsmarktpolitische Fördermöglichkeiten in der Europäischen Union
Im EGV, der die allgemeine rechtliche Grundlage und damit gleichsam die ”Verfassung” der EU enthält, sind die sozialpolitischen Komponenten verhältnismäßig schwach ausgebildet. Dies hat seinen Grund darin, daß sich die Gemeinschaft seit ihrer Gründung bis heute vorwiegend als eine Wirtschaftsgemeinschaft versteht (daher auch die früheren Bezeichnungen ”EWG” und ”EWG-Vertrag”). Gleichwohl hat im Verlaufe der Jahrzehnte die sozialrechtliche und sozialpolitische Seite der EU ständig an Bedeutung gewonnen.
Soweit es um diese sozialpolitischen Aspekte des Gemeinschaftsrechts geht, sind innerhalb des EGV vor allem zwei Normengruppen anzuführen, nämlich zum einen die Art. 48 bis 51 EGV, die sich mit der sog. Freizügigkeit von Wanderarbeitnehmern befassen, und zum anderen die Art. 117 ff. EGV, welche die eigentlichen Sozialvorschriften des Vertragswerks enthalten und sich in den Art. 123 bis 127 EGV mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigen.
Auf den erstgenannten Vorschriften (Art. 48 ff. EGV) basieren zwei wichtige, vom Ministerrat erlassene Verordnungswerke, nämlich die VO (EWG) 1408/71 und die dazugehörige, als Durchführungsvorschrift konzipierte VO (EWG) 574/72. Diese enthalten das ”koordinierende Sozialrecht” der EU, das diff...